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AUSGESCHLOSSENE GÜTER UND GEFAHRGUT

DHL Freight ist ein etablierter Spediteur für Gefahrgut und bietet Lösungen für den Straßen- und Bahntransport von Gefahrgut.

Gefahrguttransporte sind durch internationale und nationale Bestimmungen je nach Transportmodus geregelt. Zweck dieser Bestimmungen ist es, Unfällen mit Personen und an Sachgegenständen sowie Schäden für die Umwelt vorzubeugen. Die Bestimmungen umfassen Aspekte wie Verpackungsanforderungen, die maximal zu transportierende Menge und die Art von Waren, die in derselben Transporteinheit befördert werden darf.

Um die Vorschriften zu vereinheitlichen, wurden Mechanismen zur Harmonisierung von Gefährdungsklassifizierungskriterien und Gefahrenkommunikationsinstrumenten sowie für die Transportbedingungen in allen Transportmodi erarbeitet.

Weitere Informationen zur Gefahrgutklassifizierung finden Sie auf der Webseite der UNECE.

Gefahrguttransport auf der Straße

DHL Freight transportiert Gefahrgut auf der Straße in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen ADR-Vorschriften (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Diese gelten in allen Ländern, die das ADR-Übereinkommen in ihre Gesetzgebung übernommen haben. Darüber hinaus gelten die EU-Richtlinien über den Gefahrguttransport auf Straße und Schiene.

Die Vereinbarung wird alle 2 Jahre von der UNECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) verlängert.

  • Internationale Gefahrguttransporte auf der Straße unterliegen der internationalen ADR-Vereinbarung. ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße („European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road“).

    Für Länder, die durch das Meer vom europäischen Kontinent getrennt sind, gilt zudem der IMDG-Code für internationale Transporte mit Seeschiffen. 

    Der IMDG-Code (Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen, „International Maritime Dangerous Goods“) trat als internationale Richtlinie für den sicheren Seetransport oder Versand gefährlicher Stoffe oder von Gefahrgut in Kraft. Weitere Informationen zum IMDG finden Sie unter IMO – die Internationale Seeschifffahrts-Organisation.

    Internationale Gefahrguttransporte mit der Bahn unterliegen den RID-Vorschriften (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter, „International Carriage of Dangerous Goods by Rail“). Weitere Informationen finden Sie unter OTIF – Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr. OTIF – Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr

  • Die folgenden Dokumente sind für den Transport von Gefahrgut erforderlich:

    • Formular für die multimodale Beförderung von Gefahrgut, erforderlich für den Transport mit Seeschiffen (Länder, die durch das Meer vom europäischen Kontinent getrennt sind)
    • Frachtbrief (CMR) mit der geeigneten ADR-Klassifizierung in der lokalen, offiziellen Sprache und entweder in Englisch, Deutsch oder Französisch
  • In dieser Reihenfolge erforderlich:

    • UN-Nummer (UN und aus vier Ziffern bestehende Nummer, die gefährliche Stoffe und Erzeugnisse im Kontext des internationalen Transports identifiziert)
    • Technische Bezeichnung (gemäß aktuellen ADR/RID/IMDG-Spezifikationen)
    • ADR/RID/IMDG-Nummern für Etiketten zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
    • Verpackungsgruppe, falls zutreffend
    • Tunnelbeschränkungscode (für ADR/RID)

    Nicht in dieser Reihenfolge erforderlich:

    • Bruttogewicht/Liter
    • Nettogewicht/Liter
    • Informationen über Güter in begrenzten oder freigestellten Mengen, falls zutreffend
    • Anzahl und spezielle Art von Paketen
    • Name und Adresse des Empfängers
    • Name und Adresse des Absenders
    • Flammpunkt in Celsius (ausschließlich IMDG)

    Gefahrgutinformationen müssen sowohl auf dem Einfach-Transportauftragsformular als auch auf dem CMR aufgedruckt sein.

    Alle für den Transport von Gefahrgut erforderlichen Informationen und Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Beauftragung an DHL Freight übergeben werden.

    DHL Freight stellt sicher, dass für sämtliche Beförderungsmittel alle gesetzlich erforderlichen Dokumentationen und Bescheinigungen, einschließlich der „Schriftlichen Weisungen gemäß ADR“ für Fahrer, in den erforderlichen Sprachen bereitgestellt werden.

    Für Gefahrguttransporte sind immer spezielle Vorkehrungen zu treffen, weshalb der Transportplan separat vereinbart werden muss.

Ausschlüsse von Waren für DHL Freight

Bitte beachten Sie, dass DHL Freight folgende Warenklassen nicht in seinem Netzwerk befördert:

  • Waffen und Munition
  • Gefahrgut:

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Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff mit Ausnahme der UN-Nummern 0323, 0432, 0454 und der UN-Nummer 0014 Patronen für Werkzeuge, ohne Geschoss)

      -

Klasse 2.3 (Giftgase)

      -

Klasse 4.1 (selbstreagierende Stoffe, die eine Temperaturkontrolle erfordern, UN-Codes 3231 bis 3240, UN 3533, UN 3534, UN 3364, UN 3365, UN 3367 und UN 3368)

      -

Klasse 5.2 (organische Peroxide, die eine Temperaturkontrolle erfordern, UN-Ccodes 3111 bis 3120)

      -

Klasse 6.1 (griftige Stoffe, Verpackungsgruppe 1)

      -

Klasse 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe)

      -

Klasse 7 (radioaktive Stoffe)

      -

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit den UN-Nr. 2212, 2590, 2315, 3151 und 3152 (stark krebserregende Stoffe). Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien (UN-Nr. 3480, 3481, 3090 und 3091), die beschädigt oder defekt im Sinne der Sondervorschrift 376 sind, sowie batteriebetriebene Fahrzeuge (UN 3171), deren Batterie beschädigt oder defekt im Sinne der Sondervorschrift 376 ist. Ausnahmen sind nur für die vorstehend genannten Batterien und batteriebetriebenen Fahrzeuge möglich und bedürfen vor der Geschäftsaufnahme der ausdrücklichen Zustimmung von DHL Freight in Textform.

  • Abfälle, Pflanzen, Nutztiere, Tiere, verderbliche Ware
  • Geld, Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Kunstwerke, Antiquitäten, Schecks, einsatzbereite Kreditkarten, Münzen, Steuermarken, gültige Telefonkarten
  • Jegliche Zahlungsmittel, Sicherheiten (Garantien), Wertgegenstände, Dokumente, Umzugsgut, Schüttgut
  • Tabakfertigerzeugnisse (Zigaretten, Zigarren usw.)

Gefahrgutzuschläge

Für Gefahrguttransporte müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. Kennzeichnen der Transporteinheiten, Deklarationen für Behörden und Versanddienstleister, Belegverarbeitung usw. Gefahrgut unterliegt den lokalen und/oder nationalen DGR-Gebühren, die separat abgebucht werden. Für Gefahrguttransporte fallen immer zusätzliche Gebühren an.

Um mehr über lokale Kosten und Bestimmungen in Bezug auf Gefahrguttransporte zu erfahren, kontaktieren Sie den DHL-Freight-Kundenservice.

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