SCHUTZ MENSCHLICHEN LEBENS AUF SEE
Anforderungen an die Überprüfung des Containergewichts
Die Beförderung von Containern ist eine ziemlich sichere Sache. Dennoch gab es in den letzten Jahren grössere Unfälle auf offener See und an der Küste, die durch Container mit falschen Gewichtsangaben verursacht wurden. Um solche Unfälle zu vermeiden, hat die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zusammen mit Vertretern der Branche im Rahmen des SOLAS-Abkommens (Safety of Life at Sea) neue Regeln erlassen, darunter auch ein verifiziertes Bruttogewicht (VGM).
Ziel dieser Vorgabe ist die Angabe eines genauen Bruttogewichts für gepackte Container, damit Schiffs- und Terminalbetreiber vor dem Beladen der Schiffe Staupläne erstellen können. Ziel der Regelung ist sowohl der Schutz der Mitarbeiter und Ressourcen der Schiffs- und Terminalbetreiber, als auch der Fracht der Spediteure.
Änderungen zum 1. Juli 2016
Seit dem 1. Juli 2016 müssen Spediteure dem Carrier das jeweilige verifizierte Bruttogewicht (VGM) aller Container mitteilen, bevor sie die Ladeliste abgeben.
Darüber hinaus ist es die Pflicht des Versenders, sicherzustellen, dass das genaue Gewicht angegeben wird. Wenn kein verifiziertes Bruttogewicht angegeben wurde, darf der Container nicht auf das Schiff verladen werden.
Es gibt zwei zulässige Wiegeverfahren:
- Methode 1: Wiegen des gepackten Containers
- Methode 2: Wiegen der Fracht und anderer Inhalte und Hinzuzählen des Containerleergewichts
DHL unterstützt Sie bei der Durchführung und Einhaltung der neuen Regelung. Weitere Informationen finden Sie in den unten genannten Dokumenten oder bei Ihrem lokalen Sales- oder Kundendienstrepräsentanten von DHL Global Forwarding.