Navigation und Inhalte

Sehr geehrte Benutzer,

Sie besuchen diese Seite über einen Browser, der möglicherweise nicht das optimale Nutzererlebnis vermittelt.

Sie können trotzdem fortfahren, aber um diese Seite optimal zu nutzen, empfehlen wir die Verwendung von Edge, Firefox und Chrome.

Sie sind in der  Schweiz
oder Wählen Sie einen anderen Ort

INCOTERMS® 2010

Incoterms® (das offizielle Regelwerk der internationalen Handelskammer zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln) werden weltweit häufig für internationale und inländische Verträge verwendet. Sie regeln die Verantwortlichkeiten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf Kosten und Risiken sowie Frachtversicherungen.

Die folgende Broschüre enthält die Zustellbedingungen und Verantwortlichkeiten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf Kosten und Risiken sowie Frachtversicherungen.

Erfahren Sie mehr über die Incoterms® 2010 und informieren Sie sich über die Mehr erfahrenoffizielle Webseite der Internationalen Handelskammer ICC stets über aktuelle Änderungen.


Regeln für den multimodalen oder Modustransport

  • «Ab Werk» bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer am Standort des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort (z. B. Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.

  • «Frei Frachtführer» bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person am Standort des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort zur Verfügung stellt. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.

  • «Fracht bezahlt bis» bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einen vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschliessen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.

  • «Geliefert Terminal» bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird. «Terminal» kann jeder Ort sein, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht, wie z. B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Strassen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum Terminal und der Entladung im Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort entstehen.

  • «Geliefert benannter Ort» bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.

  • «Delivered Duty Paid» (Geliefert verzollt) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zum Import freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen, und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für den Export, sondern auch für den Import freizumachen, alle Abgaben sowohl für den Export als auch für den Import zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.

Quelle: ICC-Webseite.

Lesen Sie die vollständige Version der Incoterms® 2010-Regeln.

«Incoterms» ist eine Marke der Internationalen Handelskammer ICC.

Regeln für die See- und nationale Binnenschifffahrt

  • «Frei längsseits Schiff» bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs (z. B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff) in den vom Käufer benannten Verschiffungshafen gebracht wurde. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

  • «Frei an Bord» bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware beschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

  • «Kosten und Fracht» bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware beschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschliessen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.

  • «Kosten, Versicherung und Fracht» bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware beschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschliessen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.

    Der Verkäufer schliesst auch einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab. die zumindest der Mindestdeckung gemäss den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA) oder ähnlichen Klauseln entspricht. Wenn der Käufer einen höheren Versicherungsschutz wünscht, muss er dies ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder selbst eine Zusatzversicherung abschliessen.

Quelle: ICC-Webseite.

Lesen Sie die vollständige Version der Incoterms® 2010-Regeln.

«Incoterms» ist eine Marke der Internationalen Handelskammer ICC.