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Neue Zollvorschriften für Sendungen unter 150 € aus Ländern außerhalb der EU ab dem 1. Juli 2026

Gültig ab: 1. Juli 2026

Was Sie wissen müssen 
Die Europäische Union (EU) wird zum 1. Juli 2026 die Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert aufheben. 
 
Bisher konnten Waren mit einem Eigenwert von 150 EUR oder weniger zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen alle gewerblichen Einfuhren in die Europäische Union der Zollpflicht – unabhängig vom Warenwert. Diese Änderung betrifft sowohl Business-to-Consumer (B2C)- als auch Business-to-Business (B2B)-Sendungen. 

Ab dem 1. Juli 2026 gilt: 

  • Alle gewerblichen Einfuhren (B2C und B2B) in die Europäische Union unterliegen der Zollpflicht 
  • Für die meisten B2C-Sendungen mit geringem Wert fällt eine Pauschalgebühr von 3 EUR Zoll pro Position (HS-Code) an 
  • B2B-Sendungen unter 150 EUR können nicht mehr mit einer vereinfachten Zollanmeldung deklariert werden 
  • Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt weiterhin anwendbar

Bitte beachten Sie, dass weiterhin die üblichen DHL-Gebühren für Zollabfertigung sowie für die Bearbeitung von Zöllen und Steuern anfallen.

Für weitere Informationen zum Versand in die EU mit DHL Express wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen DHL-Kundenservice.

Für detaillierte Informationen zu Postsendungen nach Deutschland über das Post-und-Paket-Netzwerk klicken Sie bitte hier.