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Anlagensicherheit

Gemäß 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung

Informationen der Öffentlichkeit zu Betriebsbereichen der unteren und der oberen Klasse nach §§ 8a und 11 der 12. BImSchV (Störfallverordnung). Als Betrieb der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird dieser regelmäßig durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde besichtigt. Ferner wurde den Behörden die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt.

Störfallinspektionen

 

StandortTerminBehörde
Florstadt03/05/2024Regierungspräsidium Darmstadt, Standort Frankfurt am Main
Ludwigshafen02/22/2024Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt a. d. Weinstraße
Unna, Gießerstraße 808/12/2025Bezirksregierung Arnsberg

 

Information der Öffentlichkeit