ANLAGENSICHERHEIT
Gemäß 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung
Informationen der Öffentlichkeit zu Betriebsbereichen der unteren und der oberen Klasse nach §§ 8a und 11 der 12. BImSchV (Störfallverordnung). Als Betriebe, die der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, haben unsere nachstehend aufgeführten Standorte zu den angegebenen Daten erfolgreich die regelmäßige Vor-Ort-Besichtigung durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde durchlaufen. Ferner wurde den Behörden die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt.
Standort |
Termin |
Behörde |
Florstadt |
10.09.2021 |
Regierungspräsidium Darmstadt, Standort Frankfurt am Main |
Ludwigshafen |
01/16/2018 |
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt a. d. Weinstraße |
Unna, Gießerstraße 8 |
04/28/2022 |
Bezirksregierung Arnsberg |
Die Informationen zur Anlagensicherheit stehen Ihnen als Download nachfolgend zur Verfügung
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