Aus EU-Sicht ist die Schweiz ein Drittland. Das gilt für Deutschland genauso wie für jedes andere EU-Land. Bei jeder Lieferung über die deutsch-schweizerische Grenze fällt deshalb eine Zollanmeldung an. Der deutsche Zoll bearbeitet die Ausfuhr, das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Einfuhr. Beide Vorgänge brauchen vollständige Unterlagen.