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Lieferung Deutschland Schweiz: Was du als Empfänger oder Versender wissen musst

Der Warenverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz ist einer der intensivsten in Europa. Trotzdem ist jede Lieferung über die Grenze ein internationaler Zollvorgang, weil die Schweiz nicht Teil der EU-Zollunion ist. Diese Seite erklärt, was beim Versand aus Deutschland in die Schweiz zu beachten ist, welche Rolle EORI-Nummer und UID spielen und wie sich der Prozess für Schweizer Unternehmen am sichersten gestalten lässt.

Aus EU-Sicht ist die Schweiz ein Drittland. Das gilt für Deutschland genauso wie für jedes andere EU-Land. Bei jeder Lieferung über die deutsch-schweizerische Grenze fällt deshalb eine Zollanmeldung an. Der deutsche Zoll bearbeitet die Ausfuhr, das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Einfuhr. Beide Vorgänge brauchen vollständige Unterlagen.

Beim Eintritt in die Schweiz wird die Sendung anhand der Handelsrechnung geprüft. Das BAZG verlangt: präzise Warenbeschreibung, HS-Code, korrekter Warenwert, Incoterm-Angabe und Identifikationsnummern von Versender und Empfänger. Auf den Zollwert plus etwaige Einfuhrzölle wird die Schweizer Einfuhrsteuer berechnet. Bei vollständigen Unterlagen geht der Vorgang elektronisch und ohne Verzögerung durch. Bei unvollständigen Unterlagen wartet die Sendung auf Klarstellung.

EORI-Nummer auf deutscher Seite

Der deutsche Versender braucht eine EORI-Nummer, die in der EU vergeben wird. Sie ist Voraussetzung für jede EU-Zollanmeldung. Schweizer Unternehmen, die häufig aus der EU exportieren oder importieren, holen sich ebenfalls eine EORI-Nummer, typischerweise in Deutschland.

UID-Nummer auf Schweizer Seite

Der Schweizer Empfänger gibt seine UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer) auf der Handelsrechnung an. Sie identifiziert das Schweizer Unternehmen gegenüber dem BAZG und ist Voraussetzung für die Geltendmachung der Einfuhrsteuer als Vorsteuer.

  • Ungenauer Warenwert: Geringfügige Falschangaben führen zu Rückfragen und Verzögerungen, systematische Falschangaben zu Strafen.

  • Fehlender oder ungenauer HS-Code: Eine zu unspezifische Klassifikation führt zur Höhereinstufung und damit zu höheren Abgaben.

  • Unklare Incoterm-Vereinbarung: Wenn Versender und Empfänger unterschiedliche Annahmen haben, wer Zoll und Mehrwertsteuer zahlt, gibt es spätestens an der Grenze ein Problem.

  • Fehlende EORI-Nummer auf Versender-Seite: Ohne EORI keine deutsche Ausfuhranmeldung, ohne Ausfuhranmeldung keine Einfuhr in die Schweiz.

Drei Hebel funktionieren in der Praxis:

  • Stammdaten einmal richtig hinterlegen. UID, EORI, Standard-HS-Codes für wiederkehrende Produkte und der gewählte Standard-Incoterm gehören ins Versandsystem oder ins ERP. Damit fällt die Hauptfehlerquelle pro Einzelsendung weg.

  • Mit einem Logistikpartner arbeiten, der den DE-CH-Korridor täglich bewegt. Erfahrung zeigt sich in Details: bei kniffligen Warenarten, bei seltenen Zollausnahmen, bei der proaktiven Klärung mit BAZG vor dem Versand.

  • Klare Incoterm-Strategie. DDP ist für Schweizer Empfänger oft die einfachste Lösung, weil sie das Paket ohne weitere Zollrechnung erhalten. Für B2B-Versender mit etablierten Kunden kann DAP wirtschaftlicher sein.

DHL Express ist im DE-CH-Korridor mit dem eigenen Netzwerk präsent. Mit einem DHL Express Business Account in der Schweiz oder in Deutschland läuft die Zollabwicklung elektronisch, EORI- und UID-Nummern sind hinterlegt, und die Sendung passiert die Grenze ohne unnötige Standzeiten. Für Schweizer Unternehmen, die regelmässig mit deutschen Lieferanten oder Kunden arbeiten, ist das der pragmatischste Weg, die DE-CH-Versandkette stabil und planbar zu halten.